Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20469
VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06 (https://dejure.org/2006,20469)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.05.2006 - 4 K 376/06 (https://dejure.org/2006,20469)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 4 K 376/06 (https://dejure.org/2006,20469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,20469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kennzeichnungspflicht für Düngemittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des In-Verkehr-Bringens eines Düngemittels mit Knochenmehl, Fleischknochenmehl und/oder Fleischmehl ohne die vorgeschriebenen Angabe "keine Anwendung auf Grünland oder als Kopfdüngung im Gemüsefutterbau oder Feldfutterbau, bei Anwendung unverzüglich ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele sowie bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zusteht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 61, 291 ; 88, 203 ), der je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter gerichtlicherseits nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
    Allerdings kann es, wenn der Gesetzgeber sich über die tatsächlichen Voraussetzungen oder die Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Urteil noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele sowie bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zusteht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 61, 291 ; 88, 203 ), der je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter gerichtlicherseits nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele sowie bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zusteht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 61, 291 ; 88, 203 ), der je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter gerichtlicherseits nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, ist der Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 37, 1 ; 77, 84 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele sowie bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zusteht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 61, 291 ; 88, 203 ), der je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter gerichtlicherseits nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, ist der Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 37, 1 ; 77, 84 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
    Allerdings kann es, wenn der Gesetzgeber sich über die tatsächlichen Voraussetzungen oder die Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Urteil noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
    Das gilt unter anderem dann, wenn komplexe Gefährdungslagen zu beurteilen sind, über die verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht vorliegen (vgl. BVerfG, NJW 2002, S. 1638 ).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
    Eingriffe in die - hier allein tangierte - Berufsausübungsfreiheit bedürfen jedoch gemäß Art. 12 Abs. 1 S 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, müssen durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfG, B.v. 22.01.1997, 2 BvR 1915/91), d.h. das gewählte Mittel muss zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sein und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe muss die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein (vgl. BVerfG, B.v. 22.05.1996, 1 BvR 744/88, 1 BvR 60/89, 1 BvR 1519/91).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 9 S 1637/20

    Keimfreiheit organischer Düngemittel

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe sich schon in einem früheren Verfahren mit demselben Rubrum mit den untergesetzlichen Anforderungen an die Seuchenhygiene von Düngemitteln befasst und mit Urteil vom 18.05.2006 - 4 K 376/06 - einer gegen Deklarationsvorschriften mit verbotsgleicher Wirkung gerichteten Feststellungsklage entsprochen.

    d) Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart verweist, das die grundsätzliche Bedeutung der Vereinbarkeit einer in der Düngemittelverordnung vom 26.11.2003 geregelten Kennzeichnungsvorschrift mit den Anforderungen des Art. 12 GG und des § 5 Abs. 1 DüMG bejaht hatte (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 18.05.2006 - 4 K 376/06 -, juris Rn. 37 ff., 54), vermag dies die Darlegung einer Tatsachen- oder Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung nicht zu ersetzen.

    In seinem Urteil vom 18.05.2006 - 4 K 376/06 - habe es ausgeführt, dass die Vereinbarkeit der dort angegriffenen Verordnungsregelung davon abhänge, dass sie im Sinne der düngegesetzlichen Ermächtigungsvoraussetzungen erforderlich bzw. im Sinne von Art. 32 Abs. 1 UAbs. 3 der EU-Hygienebasisverordnung Nr. 1069/2009 gerechtfertigt sei, um Gesundheitsgefahren vorzubeugen oder abzuwenden.

    Demgegenüber hatte die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart in ihrem Urteil vom 18.05.2006 - 4 K 376/06 -, juris Rn. 51 die Verpflichtung zu Angaben über die stoffliche Zusammensetzung in absteigender Reihenfolge nach eingesetzten Mengenanteilen, die bei Mengenanteilen über 50 % auch die Angabe des Prozentwertes umfasste, nicht generell, sondern nur im Hinblick auf den konkret geregelten Umfang der Deklarationspflicht beanstandet, der mit einer Verpflichtung zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen verbunden war (juris Rn. 52).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht